Infobrief – Wirtschafts-IdNr.
Unser Infobrief Juni beinhaltet folgendes Thema:
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz: W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen. Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in unserem Infobrief.